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    Schutz für

    denkmalgeschützte Fassaden

Altbausanierung und Denkmalschutz

Malermeister Michael Römer


Sanierung von Altbauten

Ein neuer Außenanstrich hebt die Reize einer Fassade hervor und verleiht auch einem angegrauten Bau wieder ein dekoratives Gesicht. Doch ein erneuerter Anstrich schützt auch die Bausubstanz. Bei der Planung eines Außenanstrichs an Altbauten geht Malermeister Römer methodisch vor:

Am Anfang steht die Prüfung des Untergrunds. Bei älteren Gebäuden sind Schäden in der Bausubstanz eher die Regel als die Ausnahme. Die meisten Schadstellen sind jedoch geringfügiger Natur und lassen sich fachmännisch ausbessern. Hierzu wählen wir die passenden Materialien und die optimale Vorgehensweise aus. Nach der Beseitigung der Schäden präparieren wir den Untergrund mit einem Schutzanstrich oder einer Imprägnierung. Abschließend erfolgt der Fassadenanstrich mit einer hochwertigen und auf die Bausubstanz abgestimmten Außenfarbe.

Planen Sie Umbauten an Ihrem Haus? Möchten Sie Räume neu aufteilen oder benötigen Sie eine Restauration dekorativer Elemente? Auch bei diesen Arbeiten können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung bei der Renovierung von Altbauten verlassen.


Bei Umbauten zu beachten

Bei der Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses sind regulatorische und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Umbauten an einem denkmalgeschützten Haus sind nicht ohne weiteres und nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde möglich. Das Anliegen der Denkmalschützer ist es, den Charakter eines Baudenkmals nicht zu verändern und das Gebäude der Nachwelt zu erhalten.

Auch bei kleinen Eingriffen in die Bausubstanz ist abzuklären, ob eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich ist. Das Haus soll auch nach einer Sanierung die historische Architektur und Struktur erkennen lassen. Stark verändernde Umbauten oder der Anbau von Elementen, die zum Verdecken der Fassade führen, stoßen von Amts wegen schnell auf Widerstand. Auch ein neuer Zuschnitt der Räume kann genehmigungspflichtig sein, da die Raumaufteilung die Intention des Erbauers widerspiegeln soll.


Tapezierarbeiten

Vorgaben kann die Denkmalbehörde auch bei den Baumaterialien machen und zum Beispiel bestimmte Baustoffe verbieten. Während eines Umbaus an einem denkmalgeschützten Gebäude sind daher von vornherein gewisse Verzögerungen und Verteuerungen einzuplanen. Die gute Nachricht: Für Erhaltung und Modernisierung eines denkmalgeschützten Hauses lassen sich Fördermittel beantragen und steuerliche Vorteile wahrnehmen. Mit einer von der KfW geförderten energetischen Sanierung kann der Bauherr zudem die Betriebskosten reduzieren und den Schallschutz verbessern.

Wir beraten Sie gern zur Sanierung Ihres denkmalgeschützten Hauses. Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde und aus der Erfahrung mit vielen Projekten heraus wissen wir, was bei Renovierung und Umbau zu beachten ist.



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